Ausbildungsplan Praxis Fahrstunden
Die Praktische Ausbildung ist in verschiedene Phasen gegliedert, die aufeinander aufbauen. Es gibt ingesamt sechs Ausbildungsstufen.Das Prinzip: vom Einfachen zum Schweren. Die Hilfestellung des Fahrlehrers nimmt zum Ende der Ausbildung hin immer mehr ab.
Sie können am Praktischen Ausbildungsplan erkennen, dass von Ihnen als Fahrschüler einiges abverlangt wird, deshalb kann man im Einzelfall auch nicht vorhersagen, wie viele Fahrstunden Sie bis zur nötigen Fahrreife brauchen.
Fahrstunden, die Sie in der Reifestufe und in der Prüfungsvorbereitungsphase nehmen, bringen Ihnen die nötige Sicherheit für das selbständige Fahren. Hier können Sie natürlich auch als Fahrschüler mitentscheiden, wieviel Sicherheit Sie gerne haben möchten. Die Entscheidung, ob die Ausbildung für Sie abgeschlossen ist, muss jedoch Ihr Fahrlehrer treffen (§ 6 Absatz 1 der FahrschAusbildO)
Es ist also logisch, dass ein Fahrschüler mit jeder Übungsfahrt auch mehr Erfahrung in die Prüfung und die Probezeit einbringen kann. Fahrlehrer müssen genaue Aufzeichnungen zum Ausbildungsstand jedes Fahrschülers machen, somit können Sie sich jederzeit über Ihren Ausbildungsstand informieren.
Stufenausbildung
1. Grundstufe
- Überprüfen des Fahrzeugs, Einsteigen, Einstellung, Vorbereitung
- Kontrolleinrichtungen
- Anfahrübungen, Lenkbewegungen, Bremsen, Schalten
- Mindestmaß an Sicherheit in der Fahrzeugbedienung
2. Aufbaustufe
- Bewegen des Fahrzeugs im einfachen Verkehr, Blicktechnik, Einordnen,
- Abbiegevorgänge
- Grundfahraufgaben: rückwärts Fahren, Parken, Wenden
- Vollbremsung aus 30 km/h
- Trainieren verschiedener Fahrmanöver und Handlungsabläufe
3. Leistungsstufe
- Einbeziehen der Verkehrs- und Vorfahrtregeln, Verkehrszeichen
- Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer einschätzen
- Festigung der Fahrzeugbedienung
- Heranführen an schwierige Verkehrssituationen
4. Sonderfahrten
- Autobahnfahrten
- Überlandfahrten
- Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
5. Reifestufe
- selbständiges, sicheres Fahren auch im dichten Verkehr, Fahren nach Wegweisern
- Wiederholung, evtl. Korrektur des bisher Gelernten
- sichere Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen
- rechtzeitige Gefahrenerkennung, vorausschauendes Fahren, richtiges Reagieren auf Fehlverhalten anderer
- Fahrstil: energiesparend, defensiv, aber zügig genug im Verkehrsfluss
6. Prüfungsvorbereitung
- simulierte Prüfungsfahrten (ohne Hilfe)
- Vermeidung/Abbau von Stressfaktoren während der Fahrt
Anmerkung: Für die Klasse AM gibt es keine Sonderfahrten.
Gemäß §5 (1) der Fahrschüler-Ausbildungsordnung – Anlage 3
Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
des Fahrzeugs
Sitzposition
Einstellung der Spiegel
Anlegen und Lösen des Sicherheitsgurts
Einstellung der Kopfstützen
Bedienungseinrichtungen
Verhalten beim Anfahren in der Ebene, Steigungen und Gefällstrecken
Gangwechsel
(Besitzt das Ausbildungsfahrzeug eine automatische Kraftübertragung, muss der Bewerber mit deren Besonderheiten vertraut gemacht werden.)
Umweltschonendes Anpassen der Getriebegänge an Verkehrslage, Straßenzustand und Straßenverlauf Schalten in Steigungen und Gefällstrecken, auch unter Umweltgesichtspunkten
Fahrbahnbenutzung
Verhalten auf Straßen mit einem oder mehreren Fahrstreifen
Verhalten an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
Abbiegen an Einmündungen und Kreuzungen
Abbiegen in Grundstücke
Einordnen zum Abbiegen
Fahrstreifenwechsel ohne Abbiegevorgang
Rückwärtsfahren und Wenden
Richtige Körperhaltung während der Rückwärtsfahrt
Rückwärtsfahren mit und ohne Fahrtrichtungsänderung
Wenden
Beobachtung des Verkehrsraums, des Verlaufs und der Beschaffenheit der Fahrbahn sowie Beachtung der Verkehrszeichen und –einrichtungen
Fahrgeschwindigkeit
Umweltbewusstes Angleichen der Fahrgeschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse, Abstandhalten vom vorausfahrenden Fahrzeug (auch bei geringer Geschwindigkeit)
Fahrgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften
Fahrgeschwindigkeiten außerhalb geschlossener Ortschaften
Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Bremsen in Gefahrensituationen
Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Einfahren, Ausfahren
Seitenstreifen
Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen
Parkplätze, Raststätte und Tankstellen
Überholen
(Überholvorgänge sind auch außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu üben)
Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen und Kreisverkehren
Ausreichende Beobachtung der kreuzenden Straße und rechtzeitige Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse
Heranfahren an die bevorrechtigte Straße
Einfahren in Vorfahrtstraßen
Bremsbereitschaft
Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Regelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Verkehrszeichen
Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen ohne Verkehrszeichen
Verhalten beim Befahren von Kreisverkehren, Verhalten an Bahnübergängen
Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern
beim Abbiegen
beim Geradeausfahren
an Fußgängerüberwegen
in verkehrsberuhigten Bereichen
an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
an Schulen
Halten und Parken
Halten in Steigungen und in Gefällstrecken
Einfahren in eine Parklücke
- zwischen hintereinander stehenden Fahrzeugen
- zwischen nebeneinander stehenden Fahrzeugen
Maßnahmen beim Verlassen des Fahrzeuges
Maßnahmen zur Sicherung liegengebliebener Fahrzeuge
Vorausschauendes Fahren
Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer
Beobachtung des Fahrverhaltens der anderen Fahrzeugführer
Beobachtung des Verkehrsraumes
Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen
Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen
Neben den Sachgebieten für alle Klassen hier der zusätzliche Ausbildungsstoff
Sicherheitskontrolle
Reifen (z. B. Beschädigungen, Profiltiefe, Reifendruck)
Scheinwerfer, Leuchten, Blinker, Hupe
- Ein- und Ausschalten
- Funktion prüfen von:
- Standlicht
- Abblendlicht
- Fernlicht
- Schlussleuchte(n) mit Kennzeichenbeleuchtung
- Nebelschlussleuchte
- Warnblinkanlage
- Blinker
- Hupe
- Bremsleuchte
- Kontrollleuchten benennen
Rückstrahler
- Vorhandensein
- Beschädigung
Lenkung
- Lenkschloss entriegeln
- Überprüfung des Lenkspiels
Bremsanlage
- Funktionsprüfung von
- Betriebsbremse
- Feststellbremse
Flüssigkeitsstände
- Motoröl
- Kühlmittel
- Scheibenwaschflüssigkeit
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
Umkehren
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Grundausbildung
Praktische Ausbildung beginnt mit der Grundstufe. Hier lernen Sie, das Fahrzeug zu bedienen. Im Anschluss folgen Aufbau- und Leistungsstufe, um den typischen Verkehrssituationen gewachsen zu sein, diese drei Phasen bezeichnet man als »Grundausbildung«.
Je nachdem, welche Vorkenntnisse Sie als Fahrschüler mitbringt, kann die Grundstufe mit seinen Fahrstunden unterschiedlich lang dauern. Anschließenden folgen die Aufbau- und Leistungsstufe, dies beinnhaltet den Verkehr zu beobachten, Verkehrsregeln anzuwenden und Gefahren zu erkennen. Sie trainieren das Einparken, Wenden, rückwärts Fahren, Anfahren in Steigungen usw..
Am Ende dieser ersten drei Ausbildungsabschnitte haben Sie die Grundausbildung absolviert. Sie als Fahrschüler sollen das Fahrzeug in allen Geschwindigkeitsbereichen kennen gelernt haben. Auch das Fahren auf schnelleren Strecken und erste Erfahrungen beim Einfahren in die Autobahn gehören unbedingt dazu.
Während der Grundausbildung wird Ihnen sehr viel erklärt, es ist die Aufgabe Sie aufzubauen, das heißt je Kenntnissen und Fähigkeiten mit Ihnen zu trainieren und Sie zu motivieren, bis die genannten Ziele erreicht und eventuelle Fehler im Wesentlichen abgebaut sind. Die Dauer der Grundausbildung hängt sehr stark von der Mitarbeit des Fahrschülers ab. Mit den Verkehrsregeln sollte er sich auch bereits auskennen. Diese Ausbildungsstufen sollen im Wesentlichen abgeschlossen sein, bevor mit den sogenannten Sonderfahrten begonnen wird.
Eine zahlenmäßige Angabe, wie viele Fahrstunden zur Grundausbildung gehören, macht der Gesetzgeber nicht. Die Praxis zeigt und auch einschlägige Gerichtsurteile, dass eine Grundausbildung unter ca. 12 Fahrstunden (a' 90 Minuten) in der Regel jedoch zu kurz ist.