Dein Führerschein für den PKW (BF17, B, BAutomatik & B197) sowie
PKW-Anhänger Führerschein (B96 & BE)
Die Klasse B kann mit dem 18. Lebensjahr erworben werden und begleitete Fahren Klasse BF17 ist bereits mit dem 17. Lebensjahr möglich.
Eingeschlossen in den Klassen B und BF17 sind die Klassen AM (zweirädrige Krafträder mit bbH ( bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit ) max. 45km/h, max. 50 cm³) sowie die Klasse L
Seit dem 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig, eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Ein Umtauschzwang in den Euro-Kartenführerschein ist mit dem Jahr 2033 zwingend erforderlich.
Die Klasse B wird ab 01.04. 2021 in 4 Klassen geteilt (BF17, B, B Automatik, B 197)
Klassen | Beschreibung | Mindestalter |
B & BF17
| Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht (z.G.) mit einem Anhänger. | 18 |
B Schlüsselzahl 96 (Anhänger)
| KFZ der Klasse B mit einem Anhänger:
Es ist keine Prüfung erforderlich, aber eine Schulung in der Fahrschule. | Vorbesitz Klasse B |
BE (Anhänger)
| KFZ der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger.
| Vorbesitz Klasse B |
B-Automatik
| Es gelten die gleichen Richtlinien wie für B, es dürfen jedoch nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden. | 18 |
B Schlüsselzahl 197 Neues Ausbildungskonzept für PKW Ab 01.04.2021 gibt es die Möglichkeit die Ausbildung auf einem einfach zu fahrenden Automatikfahrzeug zu beginnen und auch abzuschließen. Wir beginnen die Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug. Sie müssen sich in den ersten Fahrstunden nicht mit dem Schalten beschäftigen und Sie können sich voll und ganz auf den Straßenverkehr konzentrieren. Wenn Sie im Straßenverkehr sicherer sind, setzen wir Ihre Ausbildung für ungefähr 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug fort. Haben Sie bewiesen, dass Sie ein Schaltfahrzeug bedienen können, bekommen Sie von ihrer Fahrschule einen sogenannten Schalt-Kompetenznachweis. Ihre Ausbildung und Prüfung wird dann auf einem einfach zu fahrenden Automatikfahrzeug fortgesetzt. Sie dürfen nach bestandener Prüfung sowohl Automatikfahrzeuge als auch Schaltfahrzeuge fahren. Die Ausbildung findet überwiegend auf einem Automatikfahrzeug statt. | Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht (z.G.) mit einem Anhänger. Nach der Prüfung Schaltfahrzeug fahren trotz Ausbildungsanschluss auf einem Automatikfahrzeug - das ist der Wunsch vieler Fahrschülerinnen und Fahrschüler! Der große Vorteil einer Automatikausbildung besteht darin, dass manuelles Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Lernen mit einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter. Ausbildungsbeginn und Abschluss mit einem Automatikfahrzeug | 18 |
Dein Führerschein für das Motorrad ( Mofa, AM, A1, A2, Aoffen & B196)
Der Führerschein der Klasse AM (Leichtkraftrad) kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden.
Der Führerschein der Klasse A1 (Kleinkraftrad, 125 cm³) kann ab dem 16. Lebensjahr erworben werden.
Der Führerschein der Klasse A2 (Motorrad, bis 35kW) kann ab dem 18. Lebensjahr erworben werden.
Der Aufstieg aus Klasse "A1" in die Klasse "A2" ist mit mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 möglich. Dazu muss eine praktische, aber keine theoretische Prüfung abgelegt werden.
Der Direkteinstieg für offene Maschinen (A) ist erst mit Vollendung des 24. Lebensjahres möglich.
Der Aufstieg aus Klasse "A2" in die Klasse "A" ist mit mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 möglichi. Dazu muss eine praktische, aber keine theoretische Prüfung abgelegt werden.
Der Führerschein B196 (Kleinkraftrad 125cm³) kann ab den 25 Lebensjahr und mind. 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B erworben werden
Seit dem 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig, eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Ein Umtauschzwang in den Euro-Kartenführerschein ist mit dem Jahr 2033 zwingend erforderlich.
Klasse | Beschreibung | Mindestalter |
AM
| Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor Dreirädrige Kleinkrafträder/vierrädrige Leichtfahrzeuge | 15
16 |
A1
| Kraftrad bis 125 cm³ Dreirädrige KFZ mit mehr als 45km/h bbH/50 cm³ - max. 15kW Leistung | 16 |
A2
| Krafträder mit max. 35kW Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb von "A2" nur eine praktische , aber keine theoretische Prüfung erforderlich. | 18 |
A
| Kraftrad mit mehr als 50 cm³ oder bbH größer als 45km/h, mehr als 35kW Motorenleistung, Verhältnis Leistung/Gewicht über 0,2 kW/kg
| 25 (Direkteinstieg) 20 (bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2,
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B Schlüsselzahl 196
| Kraftrad bis 125 cm³ Dreirädrige KFZ mit mehr als 45km/h bbH/50 cm³ - max. 15kW Leistung | 25 5 Jahre Vorbesitz Klasse B |